Zentrale Hinweisstelle

Zentrale Hinweisstelle

Im Jahr 2023 startet das Angebot der Zentralen Hinweisstelle, dem sich die Mitgliedsorganisationen des DOSB anschließen können. 

Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution (dies hängt davon ab, welchen Integritätsbereich die Meldung betrifft) und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes. Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des Verbandes.

Folgende Personen/Gruppen eines Verbandes, der sich der Zentralen Hinweisstelle angeschlossen hat, können eine Meldung vornehmen:

  • Mitarbeitende (hauptamtliche, ehrenamtliche oder Honorarkräfte)
  • Mitglieder
  • Athlet*innen
  • weitere Stakeholder des Verbandes
  • sowie außenstehende Dritte 

Hinweisgebende Personen können sich mit Meldungen zu möglichen Rechts-, Compliance- bzw. Integritäts-Verstößen durch Mitarbeitende (haupt-, ehrenamtlich oder Honorarkräfte) des Verbandes an die Zentrale Hinweisstelle wenden. 

Die Zentrale Hinweisstelle wird durch die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte besetzt.

Als Ansprechperson steht Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln telefonisch unter +49 211 44 03 57 71 oder per Mail unter Zentrale_Hinweisstelle(at)hvc-strafrecht.de zur Verfügung. 

Eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail ist erst nach Austausch des Verschlüsselungszertifikats zwischen beiden E-Mail-Adressen möglich. Wenn die Meldung daher verschlüsselt per E-Mail eingereicht werden soll, muss der Zentralen Hinweisstelle zunächst eine kurze E-Mail geschickt werden. Auf diese kann die Zentrale Hinweisstelle dann zum Zweck des Austausches des Verschlüsselungszertifikats antworten. Sobald die hinweisgebende Person die Antwort erhalten hat, kann diese ihre Meldung verschlüsselt versenden.

Möchte sich der*die Hinweisgeber*in lieber an eine männliche Person wenden, kann eine Meldung an Herrn Christian Heuking erfolgen, der über dieselben Kontaktdaten zu erreichen ist. 

Eine Meldung ist zudem über ein internetbasiertes Meldesystem über diesen Link  (https://dosb.e-report.me/) möglich. Eine postalische Meldung kann an die folgende Adresse geschickt werden: 

PERSÖNLICH/VERTRAULICH
HEUKING • VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
z.Hd. Frau Rechtsanwältin Dr. Sibylle von Coelln/Herrn Rechtsanwalt Christian Heuking
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf

Weitere Informationen können der Kanzlei-Webseite entnommen werden.

Die Zentrale Hinweisstelle nimmt die Hinweise auf und leitet diese i.d.R. an die Good Governance-Strukturen (Good Governance-Beauftragte*r oder Ethik-Kommission) des betroffenen Verbandes weiter.

Bei Bedarf ist die Korrespondenz mit der Zentralen Hinweisstelle sowohl vollständig anonym als auch insoweit anonymisiert möglich, als die Zentrale Hinweisstelle gegenüber der Institution die Anonymität wahrt. Uneingeschränkt gilt dies jedenfalls dann und solange, wie der*die Hinweisgeber*in ein schützenswertes Anliegen verfolgt. Nicht schützenswert ist der*die Hinweisgeber*in in Bezug auf beleidigende oder offenbar erfundene Inhalte.

Betrifft der Hinweis eine Meldung zu Dopingmaßnahmen, erfolgt eine Weitergabe an die NADA, bei Hinweisen im Themenbereich der Wettbewerbsmanipulation, wird der Hinweis an die „Meldestelle Sportmanipulation“ und/oder an die zuständige Ansprechperson im Verband weitergegeben. Hinweise zu interpersonaler Gewalt werden an den*die zuständige*n PSG-Beauftragte*n im jeweiligen Verband oder an Ansprech- und Anlaufstellen übermittelt. Alle Weitergaben erfolgen nur nach Zustimmung des*der Hinweisgebers*in. 

Nur in Ausnahmefällen (kein*e unabhängige*r Good Governance-Beauftragte*r oder es besteht die Besorgnis eines Interessenkonflikts oder der Befangenheit gegenüber dem*der Good Governance-Beauftragte*n) erfolgt die Weiterleitung an eine sog. ad-hoc Ethik-Kommission. Diese wird von der Zentralen Hinweisstelle nach dem Geschäftsverteilungsplan, der Bestandteil der Verfahrensordnung der ad-hoc Ethik-Kommission ist, einberufen.